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VITALISARIUM
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Wir möchten Ihnen und sämtlichen unserer Gäste einen angenehmen und sicheren Aufenthalt in unseren Räumen und den ungestörten Genuss unserer Leistungen bieten, weshalb wir unsere Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) erbringen.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und Vertrauen.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen zu den Mitgliedschaften im VITALISARIUM

1. Mitgliedschaft

Das Mitglied wird auf Antrag als Mitbenutzer der Einrichtungen und Leistungen im VITALISARIUM (z.B. Fitnessraum, Spa-Bereich, usw.) aufgenommen. Die Mitgliedschaft wird auf eine vorher festgelegte Dauer geschlossen. Beginn des Vertrages ist der Monatserste oder der 15.Tag des Monats. Ist als Vertragsbeginn ein Zeitpunkt vor dem Tag der Unterzeichnung (Abschlussdatum) vereinbart, so wird die Zahl der zurückliegenden Tage bei Beendigung dieses Vertrages der Laufzeit hinzugerechnet. Die Mitgliedschaft verlängert sich immer wieder automatisch, wenn nicht rechtzeitig und gemäß Punkt 8 gekündigt wird.

2. Rechte der Mitglieder

Das VITALISARIUM im Wohnstift Beethoven gewährt den Mitgliedern das Recht, die jeweiligen Fitness-, Sauna- und Badeanlagen im vereinbarten Umfang zu nutzen. Der jeweilige Umfang richtet sich nach der gewählten Mitgliedschaft gemäß Aufnahmeantrag. Dieses Recht ist wie auch die Tages- bzw. stundenweise Nutzung (z.B Sauna- oder Zehnerkarte) nicht übertragbar.

3. Pflichten der Mitglieder

Jedes Mitglied bestätigt mit der Unterschrift auf dem Antrag zur Mitgliedschaft im Vitalisarium sowohl diese Regeln und Bedingungen erhalten als auch die aushängenden Sauna-, Bade- und die Hausordnung in der jeweils aktuellen Fassung zur Kenntnis genommen zu haben und zu beachten. Bei schwerwiegenden Verstößen eines Mitglieds gegen diese Regelung, kann vom Betreiber des Vitalisariums Hausverbot ausgesprochen und/oder Schadenersatz verlangt werden.
Das Mitglied versichert, dass es nicht an ansteckenden Krankheiten leidet und dass dem Training im VITALISARIUM keine medizinischen Gründe entgegenstehen.
Die Benutzung der Fitness-Geräte ist nur erlaubt, wenn eine Einweisung in die Funktionsweise der Geräte durch Mitarbeiter des VITALISARIUMS erfolgt ist. Den Anweisungen des Fachpersonals ist Folge zu leisten.
Änderungen der Anschrift oder Kontodaten sind dem VITALISARIUM unverzüglich mitzuteilen.

4. Öffnungszeiten

Das VITALISARIUM ist nur während der Öffnungszeiten nutzbar. Die jeweils gültigen Öffnungszeiten erhalten Sie am Empfang und sind darüber hinaus auf unserer Internetseite einzusehen. Die Öffnungszeiten können vom Betreiber des Vitalisariums geändert werden.
Insbesondere bei Reparaturen, Renovierungen, Revisionsarbeiten, Wartung oder Umbauten im VITALISARIUM können einzelne Einrichtungen oder der gesamte Betrieb des VITALISARIUMS per Aushang kurzfristig geschlossen werden. Das gilt z.B auch für das Schwimmbad bei Gruppenangeboten im Wasser.

5. Transponder

Transponder (Einlassmedium) sind nicht übertragbar. Die Ausgabe eines Transponders erfolgt gegen ein Pfand in Höhe von EUR 20,00 an der Rezeption des VITALISARIUMS oder am Empfang des Wohnstifts Beethoven. Der Transponder ist am Ende eines jeden Besuchs wieder an der Rezeption bzw. am Empfang abzugeben. Jeder Verlust des Transponders ist dem VITALISARIUM unverzüglich zu melden (bei Verlust wird eine Gebühr
i.H. von € 20,- fällig).  

6. Beiträge

Die vereinbarten Beiträge für die Clubmitgliedschaft gemäß Aufnahmeantrag gelten für jeweils 12 Monate und werden zum Beginn der Mitgliedschaft fällig und anteilig monatlich abgebucht.
Eine Erweiterung der Art und des Umfangs der Mitgliedschaft, kann vom Mitglied jederzeit in Form eines Upgrades beantragt werden. Die höheren Beiträge berechnen sich dann gemäß dem neuen Umfang und Art der Mitgliedschaft nach dem Berechnungsschema: 1/12 des neuen Jahresbeitrags mal Anzahl Monate der Restlaufzeit.
Das VITALISARIUM ist berechtigt, bei Bedarf die Beiträge und Preise neu festzusetzen. Die neuen Beiträge und Preise müssen mit einer Frist von 4 Wochen vor dem Zeitpunkt, in dem sie wirksam werden sollen, den Mitgliedern schriftlich zugehen. Im Falle einer Erhöhung kann das Mitglied die Mitgliedschaft jederzeit für den Zeitpunkt kündigen, an dem die Erhöhung wirksam werden soll.
Bei Zahlungsverzug von mehr als 4 Wochen ist das VITALISARIUM berechtigt, die Mitgliedschaft fristlos zu beenden. Für Mahnungen wird eine Bearbeitungsgebühr i.H. von € 5,- erhoben.

7. Haftung

Das VITALISARIUM übernimmt keinerlei Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von Kleidung oder Wertgegenständen. Mitgebrachte Kleidung und Wertgegenstände können in den dafür vorgesehenen Schränken untergebracht und eingeschlossen werden. Diese können in bestimmten Fällen (z.B Dauerbelegung etc.) vom Vitalisarium geöffnet werden.
Für Folgen unsachgemäßer Durchführung von Übungen, insbesondere zu hoher Gewichtsbelastungen haftet das VITALISARIUM nicht.
Die Nutzung des VITALISAIRUMs, seiner Einrichtungen und Leistungen geschieht ausdrücklich auf eigene Gefahr, eigenes Risiko und eigene Verantwortung des jeweiligen Mitglieds.

8. Kündigung

Jedes Mitglied kann seine Mitgliedschaft im Vital-Club des VITALISARIUMs im Wohnstift Beethoven mit einer Frist von 4 Wochen zum jeweiligen Laufzeitende ohne Angabe von Gründen kündigen.
Das Gleiche gilt auch für Teile des Umfangs und Art der Mitgliedschaft (z.B. Handtuch-Paket oder sogenanntes Downgrade). Jede Kündigung bedarf der Schriftform und der Zustimmung des VITALISARIUMs.
Das Kündigungsrecht steht auch dem VITALISARIUM zu.
Im Übrigen kann die Mitgliedschaft im Vital-Club sowohl vom Mitglied als auch vom VITALISARIUM jederzeit fristlos und außerordentlich aus wichtigem Grund gekündigt werden.

9. Nichtinanspruchnahme

... der Leistungen des VITALISARIUMs oder der Einrichtungen im Rahmen der Mitgliedschaft berechtigt zu keinerlei Reduktion der Beiträge oder gar zu einer Rückforderung der geleisteten Zahlungen bzw. der eingegangenen Zahlungspflichten. Die Mitglieder haben keinen Anspruch auf Schadenersatz bzw. Beitragsminderung, wenn das VITALISARIUM aus Gründen, die es nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt, technische Defekte, Ausfall von Personal wegen Krankheit etc.) seine Leistungen nicht erbringen kann.

10. Zufriedenheitsgarantie

Jeder Antrag auf Mitgliedschaft kann innerhalb von drei Wochen nach Antragsstellung widerrufen werden.

11. Zusätzliche Leistungen

Das Granderwasser steht kostenlos zur Verfügung. Weitere Getränke können kostenpflichtig über unseren Empfang/ Service bestellt werden. Snacks und weitere Speisen hält unser Bistro Ludwig für Sie vor und können nicht im Vitalisarium eingenommen werden. Auch sind anfallende Leistungen für Massagen und Kosmetikbehandlungen nicht im Beitrag eingeschlossen.

12. Sporttauglichkeit

Das VITALISARIUM behält sich vor ein ärztliches Attest zur Bescheinigung der Sporttauglichkeit vor Aufnahme des Kunden zu verlangen und die Mitgliedschaft vom Ergebnis des Attestes abhängig zu machen.

13. Datenschutzerklärung

Jedes Mitglied erklärt sich mit der Unterschrift auf dem Aufnahmeantrag damit einverstanden, dass das VITALISARIUM die personenbezogenen Daten speichern und nutzen darf, soweit dies zur gegenseitigen Erfüllung der Mitgliedschaft und zur Erhebung der Beiträge notwendig ist. Eine Weiterleitung der Daten an Dritte erfolgt nicht.

14. Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle Rechte und Pflichten ist der Sitz des VITALISARIUMS im Wohnstift Beethoven in Bornheim.


Stand: Oktober 2023 

AGB PDF Download (120 KB)

 

LASSEN SIE SICH BERATEN!

Kathleen Heinrich
0 22 22 / 73 521   |    vitalisarium@wohnstift-beethoven.de